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  Artikel von Stefan Altzer - Betreiber der Website: www.preisvergleich-krankenversicherung.com
Eingestellt am 10.07.2007

GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) und PKV (Private Krankenversicherung)

Auf dem Versicherungsmarkt ist die Krankenversicherung eine der bekanntesten und nutzvollsten Versicherungen. Die Krankenversicherung ist eine finanzielle Versicherung, die gegen den Kosten der ärztlichen Behandlungen helfen sollte, Behandlungen, die in Folge von Krankheiten, Unfällen oder der Mutterschaft benötigt werden. Auf dem deutschen Versicherungsmarkt findet man jedoch zwei verschiedliche Krankenversicherungsarten: die gesetzliche Krankenversicherung bekannt noch als GKV und die private Krankenversicherung mit der populären Abkürzung PKV.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist die staatlich obliegierte Krankenversicherung für die Personen mit einem niedrigen Einkommen, also unter der Pflichtversicherungsgrenze. Solche Pflichtmitglieder sind zum Beispiel die Empfänger der Lohnersatzleistungen, Rentner, Pflegepersonen, Wehr- und Zivildienstleistenden, Studenten, Schüler, Praktikanten usw.
Die private Krankenversicherung ist dagegen eine freiwillige Absicherung abschließbar von jedermann, sogar von den Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung, die noch zusätzlichen finanziellen Schutz brauchen.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung existiert eine Versicherungsform, und diese gleich für jedes Mitglied, aber für verschiedliche Prämien. Denn nach dem Solidaritätsprinzip werden die Prämien prozentuell an Hand des Einkommens ausgerechnet, diejenigen die mehr verdienen müssen leider für die selben Leistungen höhere Gelder zahlen.

Bei der PKV gilt das nicht, hierbei richten sich die Prämien nach den persönlichen Krankheitsrisiken, also nach dem Geschlecht, Eintrittsalter, gegenwärtiger Gesundheitszustand zusammen mit den Vorerkrankungen, Beruf, beanspruchte Leistungen usw. Außerdem existiert für jede Zielgruppe eine unterschiedliche Versicherungsform: Vollversicherung gegen alle Behandlungskosten, Teilversicherung gegen einen Anteil der Behandlungskosten und die Zusatzversicherung speziell für die Versicherungsnehmer der GKV. Jedes Mitglied bekommt also einen Vertrag gerecht seinen ärztlichen Bedürfnissen und Ansprüchen, man muss auf keinem Fall mehr bezahlen.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden alle Leistungen als Sachleistungen erbracht. Das entspricht dem Sachleistungsprinzip. Daher muss sich kein Patient um die Zahlung der Behandlungen kümmern, denn das wird von dem Versicherer erledigt, jedoch mit einigen Zuzahlungen. Hierbei existieren jedoch einige Leistungen die nur teilweise oder gar nicht bezahlt werden, solche wie Zahnersatz, nicht rezeptpflichtige Arzneimittel oder die Sehhilfen. Im Gegensatz dazu werden bei der privaten Krankenversicherung alle Leistungen und Behandlungen vollständig bezahlt, auch in dem schon oben erwähnten Fällen. Die Leistungen werden auch an Hand der Zahlung auf zwei große Gruppen aufgeteilt: stationäre Behandlungen, die ebenso wie bei der GKV als Sachleistungen erbracht und von dem Versicherer bezahlt werden und die ambulante Behandlungen, die vorläufig von dem Versicherungsnehmer selbst bezahlt werden müssen. Später werden dann alle Kosten vollständig zurückerstattet - wenn natürlich die Obliegenheiten respektiert wurden -, und dadurch kann man die Zuzahlungen sogar vermeiden.

Die GKV, also gesetzliche Krankenversicherung hat ihre eigene Vorteile, vor allem für diejenigen, die sehr niedrige Geldquellen haben, aber die private Krankenversicherung lohnt sich für viele andere Personen, wie zum Beispiel die Selbstständigen, für Personen die eine höhere Qualität suchen, deren Individualität geschätzt werden sollte, und die Bequemlichkeit während einer Behandlung mögen. Jeder muss selbst entscheiden welche Krankenversicherung er abschließen wird - wenn man natürlich die Chance dazu bekommt -.



 

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